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   BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63   

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https://dejure.org/1964,145
BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63 (https://dejure.org/1964,145)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1964 - VIII C 237.63 (https://dejure.org/1964,145)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1964 - VIII C 237.63 (https://dejure.org/1964,145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbrechen gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels - Anspruch auf Ausstellung des Ausweises C für Sowjetzonenflüchtlinge - Vollstreckbarkeit der durch ein sowjetzonales Gericht verhängten Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 226
  • NJW 1965, 647
  • MDR 1965, 232
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
    Allerdings begründet eine Entscheidung, die die Vollstreckung eines sowjetzonalen Strafurteils zuläßt, für den Geltungsbereich des Grundgesetzes konstitutiv die Verbindlichkeit des zu vollstreckenden Urteils (BVerfGE 11, 150 [158]).

    Das Strafurteil eines Gerichts in der sowjetischen Besatzungszone wird im Geltungsbereich des Grundgesetzes als ein "im Inland" ergangenes Urteil behandelt (BVerfGE 1, 332 [341]; 11, 150 [158]; 12, 62 [65]; ferner BGHSt 15, 72).

  • BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 287.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
    Davon ist das erkennende Gericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (vgl. insbesondere BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] [294] und das Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VIII C 287.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 22 = JR 1961 S. 475 = NJW 1961 S. 1372 = DVBl. 1961 S. 552 = ROW 1961 S. 163 = ZLA 1961 S. 222).
  • BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 20.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
    Davon ist das erkennende Gericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (vgl. insbesondere BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] [294] und das Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VIII C 287.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 22 = JR 1961 S. 475 = NJW 1961 S. 1372 = DVBl. 1961 S. 552 = ROW 1961 S. 163 = ZLA 1961 S. 222).
  • BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
    Das Strafurteil eines Gerichts in der sowjetischen Besatzungszone wird im Geltungsbereich des Grundgesetzes als ein "im Inland" ergangenes Urteil behandelt (BVerfGE 1, 332 [341]; 11, 150 [158]; 12, 62 [65]; ferner BGHSt 15, 72).
  • BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 60.62

    Voraussetzungen der Erteilung eines Flüchtlingsausweises für

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
    Die nur dessen Vollstreckbarkeit betreffende Entscheidung läßt dieses in seinem Bestände unberührt; es wird weder ganz oder teilweise aufgehoben noch bestätigt (vgl. das Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 60.62 -, NJW 1964 S. 2220) Das Verfahren nach dem Gesetz über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen ist mit einem strafprozessualen Rechtsmittelverfahren und in seinen Ergebnissen mit einem strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren nicht vergleichbar, weder in seiner Zielsetzung noch in dem mit ihm erreichbaren strafprozessualen Erfolg.
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 17/60

    Ne bis in idem im innerdeutschen Rechtshilfeverkehr

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
    Das Strafurteil eines Gerichts in der sowjetischen Besatzungszone wird im Geltungsbereich des Grundgesetzes als ein "im Inland" ergangenes Urteil behandelt (BVerfGE 1, 332 [341]; 11, 150 [158]; 12, 62 [65]; ferner BGHSt 15, 72).
  • BGH, 15.07.1960 - 2 ARs 193/60

    Voraussetzungen an die Zuständigkeit eines Gerichts zur Wiederaufnahme eines

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
    Das Strafurteil eines Gerichts in der sowjetischen Besatzungszone wird im Geltungsbereich des Grundgesetzes als ein "im Inland" ergangenes Urteil behandelt (BVerfGE 1, 332 [341]; 11, 150 [158]; 12, 62 [65]; ferner BGHSt 15, 72).
  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64

    Behandlung eines Strafurteils eines Gerichts der Sowjetischen Besatzungszone

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63
    Es bedarf hier jedoch keines Eingehens auf die Frage, welche Folgerungen daraus zu ziehen sind in Fällen, in denen die Rechtskraft eines strafgerichtlichen Erkenntnisses Tatbestandsvoraussetzung für eine weitere Rechtsfolge ist, wie z.B. im Strafprozeß in Fällen des strafschärfenden Rückfalls (zu dieser Frage vgl. insbesondere die Entscheidung des BGH in NJW 1964 S. 2169) oder gemäß § 13 Abs. 3 der Bundesdisziplinarordnung - BDO - im Disziplinarverfahren gegen Beamte.
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

    Mit Recht weist das Berufungsgericht darauf hin, daß die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik deutsche Gerichte sind (BVerfGE 37, 57, 64) und daß den von ihnen erlassenen rechtskräftigen Strafurteilen grundsätzlich dieselbe Verbindlichkeit zukommt wie den Strafurteilen von Gerichten im Geltungsbereich des Grundgesetzes (BVerwG NJW 1965, 647, 648; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Vorbemerkungen zum Gesetz über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen - RHG - Rdn. 2).

    Ergeht eine solche Feststellung, so bedeutet sie, daß gegen die Verurteilung durchgreifende rechtsstaatliche Bedenken bestehen (BVerwG NJW 1965, 647, 648; Schäfer aaO § 15 Rdn. 14).

  • BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65

    Gerichtlicher Eingangsstempel als öffentliche Urkunde - Verzögerung der

    In der Entscheidung BVerwGE 19, 226 wurde festgelegt, daß die Bindung an die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit sowjetzonaler Strafurteile nach § 16 RHG sich im Verwaltungsprozeß nicht auf das der Entscheidung zugrundeliegende sowjetzonale Strafurteil als solches oder auf seine Gründe erstrecke sowie daß im Verwaltungsprozeß die Gerichte durch die Rechtskraft eines sowjetzonalen Strafurteils an der Nachprüfung seiner Gründe in tatsächlicher und in rechtlicher Beziehung nicht gehindert würden; im Rahmen ihrer Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, könnten sie zu dieser Prüfung gehalten sein.
  • BVerwG, 14.10.1965 - VI C 35.65

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage - Widerruf des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann aber ein Verfahrensmangel, dessen Rüge in den Vorinstanzen unterlassen worden ist, im Revisionsverfahren gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 558 und § 295 Abs. 1 ZPO nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. BVerwGE 8, 149; 19, 231) [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 237/63].
  • BVerwG, 29.07.1974 - VI C 174.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

    Sie scheitert ferner ebenso wie die Rüge, der Kläger hätte nicht nur formlos angehört, sondern förmlich als Partei vernommen werden müssen, daran, daß die Beklagte mit diesen Rügen in der Revisionsinstanz nicht mehr gehört werden könnte, weil sie die bezeichneten Mängel bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hätte rügen können (§ 173 VwGO, § 295 ZPO; vgl. zur entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Verwaltungsrechtsstreit BVerwGE 8, 149; 14, 146 [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]; 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 237/63][234 ff.]; Beschlüsse vom 5. Dezember 1972 - BVerwG VI B 37.72 - und vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 62.73 -).
  • BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72

    Vorzeitiges Ausscheiden eines Kriegsdienstverweigerers aus dem Dienst der

    Nach dieser Vorschrift habe ein Flüchtling die Zwangslage, wegen der er aus der sowjetischen Besatzungszone geflüchtet sei, nur dann zu vertreten, wenn er sie durch ein Verhalten herbeigeführt habe, das zu unterlassen ihm hätte zugemutet werden können (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] [294]; 19, 226 [231]; 20, 211 [214]).
  • BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 128.72

    Rechtsmittel

    Hierzu hat der erkennende Senat entschieden, daß die Bindung an die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit sowjetzonaler Strafurteile im Geltungsbereich des Grundgesetzes im Verwaltungsprozeß sich nicht auf das der Entscheidung zugrunde liegende sowjetzonale Strafurteil als solches oder auf seine Gründe erstreckt und daß im Verwaltungsprozeß die Gerichte durch die Rechtskraft eines sowjetzonalen Strafurteile an der Nachprüfung seiner Gründe in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung nicht gehindert werden (BVerwGE 19, 226).
  • BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewinnung eines Eindrucks über die

    Sie scheitert ferner ebenso wie die Rüge, der Kläger hätte nicht nur formlos angehört, sondern förmlich als Partei vernommen werden müssen, daran, daß die Beklagte mit diesen Rügen in der Revisionsinstanz nicht mehr gehört werden könnte, weil sie die bezeichneten Mängel bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hätte rügen können (§ 173 VwGO, § 295 ZPO; vgl. zur entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Verwaltungsrechtsstreit BVerwGE 8, 149; 14, 146 [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]; 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 237/63][234 ff.]; Beschlüsse vom 5. Dezember 1972 - BVerwG VI B 37.72 - und vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 62.73 -).
  • BVerwG, 29.07.1974 - VI C 134.73

    Mitwirkungspflicht der Wehrbehörde bei Aufklärung des Gerichts über eine

    Sie scheitert ferner ebenso wie die Rüge, der Kläger hätte nicht nur formlos angehört, sondern förmlich als Partei vernommen werden müssen, daran, daß die Beklagte mit diesen Rügen in der Revisionsinstanz nicht mehr gehört werden könnte, weil sie die bezeichneten Mängel bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hätte rügen können (§ 173 VwGO, § 295 ZPO; vgl. zur entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Verwaltungsrechtsstreit BVerwGE 8, 149; 14, 146 [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]; 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 237/63][234 ff.];.
  • BVerwG, 25.09.1975 - 5 B 9.75

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels

    Für den Bereich der Zivilgerichtsbarkeit ergibt sich das aus der ausdrücklichen Vorschrift des § 14 EGZPO; für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit folgt das aus der Verweisungsvorschrift des § 173 VwGO (BVerwGE 19, 226 [229]).
  • BVerwG, 16.05.1969 - VIII B 228.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von

    In dem Urteil BVerwGE 19, 226 sind die zum Flüchtlingsrecht entwickelten Grundsätze eingehend dargelegt.
  • BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 41.64

    Entscheidung über Antrag auf Gewährung zusätzlicher Eingliederungshilfen an

  • VGH Hessen, 30.04.1969 - II OE 141/67
  • BVerwG, 22.09.1967 - VII C 172.66

    Bemessung der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital -

  • BVerwG, 11.11.1965 - VIII CB 59.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.03.1967 - VIII B 73.65

    Anerkennung als ein Sowjetzonenflüchtling nach dem Bundesvertriebenengesetzes

  • OLG München, 31.01.1986 - 21 U 4464/85
  • BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 299.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 52.64

    Rechtsmittel

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